Zwar sind für kommunale Mobilität die städtischen, lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zuständig, die von ihnen verfolgten Maßnahmen werden aber in weitem Umfang von den Zielen und Fördermöglichkeiten der EU bestimmt. Deshalb ist es wichtig, die Variante der pferdegestützten Mobilität in die Strategiepapiere der EU zu integrieren und sie damit in allen nachgeordneten Regelwerken als anerkannte Methode sichtbar zu machen.
In den EU-Papieren hat zur Verringerung der Anzahl mit konventionellem Kraftstoff betriebener Fahrzeuge bisher nur die Förderung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs Eingang gefunden. Pferdegestützte Mobilität wird bisher völlig übersehen und taucht deshalb auch nicht in den Konzepten lokaler Mobilität und Infrastruktur in Städten, Gemeinden und ländlichen Gebieten auf. Zu Unrecht.